Behandlung unter Auflagen - bitte beachten!

Liebe Kunden,
bitte beachten Sie Folgendes:                                                                                  
23.04.2021

Beauty-, Schönheits- und dekorative Behandlungen, SPA, Massagen und Wellness-Behandlungen, etc. werden aktuell ausdrücklich nicht angeboten bzw. durchgeführt.

Ein Schwerpunkt unserer regelmäßigen Tätigkeit, auch in Zusammenarbeit mit Dermatolog*innen therapiebegleitend, ist medizinische Kosmetik.

Aktuell behandeln wir ausschließlich mit Maßnahmen, die zur Besserung Ihres Hautproblems (Hautkrankheit) wie Couperose, Rosacea, Allergien, Neurodermitis, Perioaler Dermatitis, Spätakne, etc. beitragen, in dem sie gezielt deren Ursachen oder auslösende Faktoren angehen und versuchen, diese zu beseitigen oder zu mildern.**

Behandlungen erfolgen im Rahmen unseres obligatorischen Hygiene-Konzepts, das wir, wie Ihnen bekannt, mit Testung und vollständiger Dokumentation konsequent umsetzen.*** In diesem Zusammenhang bitten wir, folgendes zu beachten:

- Wir behandeln bis auf Weiteres ausschließlich uns bekannte Kunden, einzeln, mit vereinbartem Termin.

- Vor Beginn jeder Behandlung muss vor Ablegen des Mund-Nasen Schutzes ein negatives Testergebnis eines Selbsttests oder Schnelltests (max. 24h alt) oder PCR-Tests (max. 48h alt) vorliegen.

- Wenn Sie bereits geimpft sind, legen Sie uns den entsprechenden Impfnachweis vor.

Bitte nutzen Sie, soweit möglich, die öffentlichen Teststellen (siehe unten)

Zu weiteren Fragen schreiben Sie uns bitte eine WhatsApp oder Email

Herzlichst
Ihre Silke Geisenheyner

Dies vor dem Hintergrund der aktuellen Verordnungslage zur Eindämmung der Pandemie
hier (Land)*** und hier (Bund)*

* gem.IfSG §28a Abs.1Nr.8 die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt; wobei Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege jeweils mit der Maßgabe ausgenommen sind, dass von den Beteiligten unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und, soweit die Art der Leistung es zulässt, Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind und vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebs oder der Fußpflege durch die Kundin oder den Kunden ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen ist;

** Definition nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Zu den therapeutischen Leistungen zählen sämtliche Maßnahmen, die zur Besserung […] einer Krankheit beitragen, in dem sie gezielt deren Ursachen oder auslösende Faktoren angehen und versuchen, diese zu beseitigen oder zu mildern. […]

*** gem. §23 i.V. §10 Thüringer SARS CoV 2 Infektionsschutz Maßnahmenverordnung vom 31.03.2021

Teststellen

Sehr viele Ärzte führen Schnell- und PCR-Tests durch

Schnelltests werden in öffentlichen Testzentren für Sie kostenfrei ohne Termin durchgeführt.
Hier unser letzter Stand für die Region. (externe links)

WEIMAR

https://stadt.weimar.de/aktuell/coronavirus/coronavirustests

WEIMARER LAND, JENA, ERFURT, THÜRINGENWEIT

https://www.tmasgff.de/covid-19/tests